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Wie steht Nestlé zu den Vorschriften über Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflicht?

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verpflichten wir uns, die Menschenrechte und die Umwelt sowohl in unserem eigenen Betrieb als auch in unserer Lieferkette zu respektieren.

Wir unterstützen eine angemessene Gesetzgebung, die darauf abzielt, Unternehmen zu ermutigen, sich mit ihren potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt auseinanderzusetzen, und die zu mehr Transparenz, gemeinschaftlichem Handeln und gleichen Wettbewerbsbedingungen führen würde. Eine solche Gesetzgebung sollte typischerweise die Verpflichtung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht beinhalten, wie sie in den UN Guiding Principles of Business and Human Rights (UNGPs) definiert ist. Das ultimative Ziel eines solchen gesetzlichen Rahmens sollte es sein, das Bewusstsein der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltverantwortung zu fördern, was sich in kooperativen, wirkungsvollen und effektiven Maßnahmen vor Ort niederschlagen sollte.

Als Teil unseres langjährigen Engagements, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu haben, haben wir seit mehr als einem Jahrzehnt freiwillig Prozesse der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht in unsere Richtlinien und Verfahren entlang unserer Wertschöpfungskette integriert. Außerdem haben wir ein konzernweites Sorgfaltspflichtprogramm für Menschenrechte eingeführt, das in Zusammenarbeit mit dem Danish Institute for Human Rights (DIHR) entwickelt wurde. Im Jahr 2013 haben wir als erstes großes multinationales Unternehmen öffentlich über unsere Auswirkungen auf die Menschenrechte in einer Reihe von Ländern berichtet, in denen wir tätig sind. Unser Ansatz orientiert sich an internationalen Standards, einschließlich der (UNGPs).