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Die Nestlé Unternehmensgrundsätze spiegeln unsere Verpflichtung zu einer starken Compliance-Kultur wider. Wir halten es für unabdingbar, eine starke Compliance-Kultur zu pflegen, die fest in unserer Geschäftstätigkeit verankert ist.

Unsere Prinzipien sind mehr als Worte auf dem Papier – sie sind umsetzbar und wir tun alles, was notwendig ist, um sicherzustellen, dass unser Unternehmen in Übereinstimmung mit unseren Grundsätzen agiert. Du kannst uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Mit unserem Compliance-Reporting System „Speak Up“ bieten wir Dir und allen anderen externen "Stakeholdern“ die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere Unternehmensgrundsätze zu melden.

Wichtig: Bitte beachte, dass Dein Anliegen, die unsere Produkte und Services betreffen über den Button „Konsumentenservice“ oder direkt telefonisch dem Konsumentenservice mitgeteilt werden können. Unser Hinweisgebersystem „Speak-Up“ ist nicht für Produkt- oder Serviceanfragen konzipiert.
Kontaktiere hier das Konsumentenservice-Team

FAQ

  1. Du hast die Möglichkeit, entweder über diese Webseite oder durch einen kostenlosen telefonischen Anruf eine Nachricht zu hinterlassen.
  2. In beiden Fällen wirst Du eine individuelle Fallnummer erhalten. Bitte notiere Dir diese Nummer und bewahre sie gut und sicher auf.
  3. Diese Fallnummer ist ein personalisierter Schlüssel, der es Dir ermöglicht, den Status Deiner Meldung zu verfolgen und gegebenenfalls weitere Informationen hinzuzufügen. Du wirst bei jedem Zugriff auf das System aufgefordert, den Schlüssel erneut einzugeben.
    Auf diesem Wege informieren wir Dich fortlaufend über den Fortschritt unserer Bearbeitung.
  4. Wir gehen jedem Hinweis nach und nehmen alle Anliegen ernst.

Möchten Du anonym bleiben, so respektieren wir Deinen Wunsch und werden keine Maßnahmen ergreifen Dich zu identifizieren. Für die Abgabe einer anonymen Meldung bitten wir Dich, unser Hinweisgebersystem „Speak-Up“ zu nutzen.

Die Bearbeitung einer Meldung wird konsequent und vertraulich durchgeführt. Alle Mitarbeiter des Compliance Teams sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsungebunden.

Aufgrund Deiner Meldung wird Dir kein Nachteil entstehen. Nestlé sichert allen Hinweisgebern den größtmöglichen Schutz zu. Dieser Schutz umfasst das gesamte Spektrum an denkbaren Vergeltungsmaßnahmen.

Für die Benutzung der Hinweisgeberkanäle ist es nicht erforderlich bestimmte Unterlagen einzubringen. Allerdings hilft es uns bei der Aufklärung sehr, wenn Du eine möglichst detaillierte Beschreibung des Vorfalls oder Beweise aller Art (bspw.: Dokumente, E-Mails, Screenshots, Namen von Zeugen etc.) einbringen könntest.

Bei der Abgabe Deiner Meldung kannst Du dich gerne an folgenden Fragen orientieren:

  • Wer – Wer ist betroffen? Wer war beteiligt? Gibt es Zeugen?
  • Was – Was ist geschehen? Was konnten Sie beobachten?
  • Wie – Wie wurde die Handlung vorgenommen? Wie oft hat sich der Vorfall wiederholt?
  • Wann – Wann wurde die Handlung vorgenommen?
  • Wo – Wo wurde die Handlung vorgenommen?

Zur Sicherstellung eines respektvollen Miteinanders und der Regelkonformität im Konzern kannst Du uns Verstöße aller Art gegen konzerninterne Richtlinien oder Gesetze melden. Der begründete Verdacht, dass ein Verstoß vorliegen könnte, ist hierbei ausreichend. Wir möchten Dich jedoch darauf hinweisen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig eingebrachte Falschinformationen nicht akzeptiert werden.

Beispiele für Verstöße können unter anderem folgende sein:

  • Korruption, wettbewerbswidrige Absprachen, Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Diskriminierung
  • (Sexuelle) Belästigung
  • Verletzung von Arbeitssicherheits- oder Datenschutzvorschriften
  • Nichteinhaltung von Lebensmittelstandards
  • Menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichtverletzungen in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Für die Entgegennahme von Hinweisen ist die Corporate Compliance Abteilung der Nestlé Deutschland AG verantwortlich.

Die Compliance Abteilung ist weisungsungebunden, das heißt, dass die eingebrachten Hinweise unabhängig von den Anordnungen oder Anweisungen anderer Abteilungen, direkter Vorgesetzter, des Vorstandes oder des Mutterkonzerns bearbeitet werden.

Mehr Informationen zur Compliance Abteilung findest Du auf folgender Seite.

Neben unserem global verfügbaren Hinweisgebersystem „Speak-Up“ kannst Du uns Dein Anliegen, alternativ, auch über folgende Meldekanäle zukommen lassen:

  1. Per E-Mail: [email protected]
  2. Per Post: Nestlé Deutschland AG, Corporate Compliance, Lyoner Straße 23, 60528 Frankfurt a.M.
  3. Persönliches Treffen: Sofern Du an einem persönlichen Treffen interessiert bist, bitten wir Dich, uns vorher schriftlich oder telefonisch, zwecks Terminabstimmung, zu kontaktieren. Hierfür kannst Du gerne das Speak-Up System nutzen.

Neben dem konzerninternen Hinweisgebersystem „Speak-Up“ haben auch verschiedene österreichische Behörden einen externen Hinweisgeberkanal eingerichtet. Weitere Informationen diesbezüglich findest Du auf der Homepage der jeweiligen Behörde.

An folgende staatliche Stellen kannst Du dich wenden:

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die Bundesdisziplinarbehörde, das Bundesministeriums für Justiz (BMJ) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA).

  1. Bestätigung

    Wir werden den Erhalt Deiner Meldung innerhalb von fünf Werktagen bestätigen. Es kann länger dauern, wenn diese während eines Feiertages versendet wird. Wenn Dein erster Kontakt nicht genügend Informationen bzw. Beweise enthält, werden wir uns mit Dir in Verbindung setzen und Dich bitten, weiteres mitzuteilen. Du erhältst, nach Abgabe Deines Berichts, eine individuelle Fallnummer. Diese Nummer ermöglicht es Dir, den Fortschritt, nach der Anmeldung in unserem System, zu verfolgen. Bitte verfolge Deinen Bericht.
     
  2. Untersuchung

    Jede Meldung, die wir erhalten, wird sorgfältig geprüft. Ist diese glaubwürdig und enthält genügend Informationen, wird sie in den meisten Fällen an unseren Compliance Officer des Landes (“Market Compliance Officer“) weitergeleitet, in welchem der Vorfall stattgefunden haben soll. Die Untersuchung wird von diesem Market Compliance Officer geleitet.
     
  3. Eskalation

    Meldungen, die Verstöße bezüglich einer der 11 sensiblen Kategorien beinhalten, werden an den Group Chief Compliance Officer und an den zuständigen Leiter Recht und Compliance der Zone EMENA eskaliert.

    - Machtmissbrauch und/oder Mobbing/Bullying
    - Kartellrecht und fairer Handel
    - Bestechung und Korruption
    - Vertrauliche Informationen, Datenschutz Policy (Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) 
    - Diskriminierung und Gewalt
    - Vorstandsmitglieder/Leitende Angestellte in der Schweiz
    - Betrug (Veruntreuung oder Fehlverhalten in der Buchhaltung/Finanzbericht)
    - Menschenrechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei)
    - Mitglieder der Geschäftsleitung betreffend
    - Nichteinhaltung des WHO-Kodex (Internationaler Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten)
    - Sexuelle Belästigung
     
  4. Vertraulichkeit

    Die Untersuchung wird konsequent und vertraulich durchgeführt - wir werden nur Personen einbeziehen, die einbezogen werden müssen. Unsere verantwortlichen Compliance Officer können vertrauliche Gespräche mit Mitarbeitern, Auftragnehmern oder anderen Personen führen, die sie für die Untersuchung für relevant halten.
     
  5. Entscheidung und Rückmeldung an Dich

    Nachdem wir alle Ergebnisse unserer Untersuchung geprüft haben, werden wir entscheiden, ob ein Verstoß stattgefunden hat, und in diesem Fall Maßnahmen ergreifen. Du wirst entsprechend informiert.

Vielen Dank für Deine Unterstützung!