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Die Nestlé Unternehmensgrundsätze spiegeln unsere Verpflichtung zu einer starken Compliance-Kultur wider. Wir halten es für unabdingbar, eine starke Compliance-Kultur zu pflegen, die fest in unserer Geschäftstätigkeit verankert ist.

Unsere Prinzipien sind mehr als Worte auf dem Papier – sie sind umsetzbar und wir tun alles, was notwendig ist, um sicherzustellen, dass unser Unternehmen in Übereinstimmung mit unseren Grundsätzen agiert. Sie können uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Mit unserem Compliance-Reporting System „Speak Up“ bieten wir Ihnen und allen anderen externen "Stakeholdern“ die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere Unternehmensgrundsätze zu melden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Anliegen, die unsere Produkte und Services betreffen über den Button „Konsumentenservice“ oder direkt telefonisch dem Konsumentenservice mitgeteilt werden können. Unser Hinweisgebersystem „Speak-Up“ ist nicht für Produkt- oder Serviceanfragen konzipiert.
Kontaktieren Sie das Konsumentenservice-Team

FAQ

  1. Sie haben die Möglichkeit, entweder über diese Webseite oder durch einen kostenlosen telefonischen Anruf eine Nachricht zu hinterlassen.
  2. In beiden Fällen werden Sie eine individuelle Fallnummer erhalten. Bitte notieren Sie sich die Nummer und bewahren Sie diese sicher auf.
  3. Diese Fallnummer ist ein personalisierter Schlüssel, der es Ihnen ermöglicht, den Status Ihrer Meldung zu verfolgen und gegebenenfalls weitere Informationen hinzuzufügen. Sie werden bei jedem Zugriff auf das System aufgefordert, den Schlüssel erneut einzugeben.
    Auf diesem Wege informieren wir Sie fortlaufend über den Fortschritt unserer Bearbeitung.
  4. Wir gehen jedem Hinweis nach und nehmen alle Anliegen ernst.

Möchten Sie anonym bleiben, so respektieren wir Ihren Wunsch und werden keine Maßnahmen ergreifen Sie zu identifizieren. Für die Abgabe einer anonymen Meldung bitten wir Sie, unser Hinweisgebersystem „Speak-Up“ zu nutzen.

Die Bearbeitung einer Meldung wird konsequent und vertraulich durchgeführt. Alle Mitarbeiter des Compliance Teams sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsungebunden.

Aufgrund Ihrer Meldung wird Ihnen kein Nachteil entstehen. Nestlé sichert allen Hinweisgebern den größtmöglichen Schutz zu. Dieser Schutz umfasst das gesamte Spektrum an denkbaren Vergeltungsmaßnahmen.

Für die Benutzung der Hinweisgeberkanäle ist es nicht erforderlich bestimmte Unterlagen einzubringen. Allerdings hilft es uns bei der Aufklärung sehr, wenn Sie eine möglichst detaillierte Beschreibung des Vorfalls oder Beweise aller Art (bspw.: Dokumente, E-Mails, Screenshots, Namen von Zeugen etc.) einbringen könnten.

Bei der Abgabe Ihrer Meldung können Sie sich gerne an folgenden Fragen orientieren:

  • Wer – Wer ist betroffen? Wer war beteiligt? Gibt es Zeugen?
  • Was – Was ist geschehen? Was konnten Sie beobachten?
  • Wie – Wie wurde die Handlung vorgenommen? Wie oft hat sich der Vorfall wiederholt?
  • Wann – Wann wurde die Handlung vorgenommen?
  • Wo – Wo wurde die Handlung vorgenommen?

Zur Sicherstellung eines respektvollen Miteinanders und der Regelkonformität im Konzern können Sie uns Verstöße aller Art gegen konzerninterne Richtlinien oder Gesetze melden. Der begründete Verdacht, dass ein Verstoß vorliegen könnte, ist hierbei ausreichend. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig eingebrachte Falschinformationen nicht akzeptiert werden.

Beispiele für Verstöße können unter anderem folgende sein:

  • Korruption, wettbewerbswidrige Absprachen, Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Diskriminierung
  • (Sexuelle) Belästigung
  • Verletzung von Arbeitssicherheits- oder Datenschutzvorschriften
  • Nichteinhaltung von Lebensmittelstandards
  • Menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichtverletzungen in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Für die Entgegennahme von Hinweisen ist die Corporate Compliance Abteilung der Nestlé Deutschland AG verantwortlich.

Die Compliance Abteilung ist weisungsungebunden, das heißt, dass die eingebrachten Hinweise unabhängig von den Anordnungen oder Anweisungen anderer Abteilungen, direkter Vorgesetzter, des Vorstandes oder des Mutterkonzerns bearbeitet werden.

Mehr Informationen zur Compliance Abteilung finden Sie auf folgender Seite.

Neben unserem global verfügbaren Hinweisgebersystem „Speak-Up“ können Sie uns Ihr Anliegen, alternativ, auch über folgende Meldekanäle zukommen lassen:

  1. Per E-Mail: [email protected]
  2. Per Post: Nestlé Deutschland AG, Corporate Compliance, Lyoner Straße 23, 60528 Frankfurt a.M.
  3. Persönliches Treffen: Sofern Sie an einem persönlichen Treffen interessiert sind bitten wir Sie, uns vorher schriftlich oder telefonisch zwecks Terminabstimmung zu kontaktieren. Hierfür können Sie gerne das Speak-Up System nutzen.

Neben dem konzerninternen Hinweisgebersystem „Speak-Up“ haben auch verschiedene österreichische Behörden einen externen Hinweisgeberkanal eingerichtet. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Behörde.

An folgende staatliche Stellen können Sie sich wenden:

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die Bundesdisziplinarbehörde, das Bundesministeriums für Justiz (BMJ) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA).

  1. Bestätigung

    Wir werden den Erhalt Ihrer Meldung innerhalb von fünf Werktagen bestätigen. Es kann länger dauern, wenn diese während eines Feiertages versendet wird. Wenn Ihr erster Kontakt nicht genügend Informationen bzw. Beweise enthält, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bitten, weiteres mitzuteilen. Sie erhalten nach Abgabe Ihres Berichts eine individuelle Fallnummer. Diese Nummer ermöglicht es Ihnen, den Fortschritt Ihres Hinweises nach der Anmeldung in unserem System zu verfolgen. Bitte verfolgen Sie Ihren Bericht.
     
  2. Untersuchung

    Jede Meldung, die wir erhalten, wird sorgfältig geprüft. Ist diese glaubwürdig und enthält genügend Informationen, wird sie in den meisten Fällen an unseren Compliance Officer des Landes (“Market Compliance Officer“) weitergeleitet, in welchem der Vorfall stattgefunden haben soll. Die Untersuchung wird von diesem Market Compliance Officer geleitet.
     
  3. Eskalation

    Meldungen, die Verstöße bezüglich einer der 11 sensiblen Kategorien beinhalten, werden an den Group Chief Compliance Officer und an den zuständigen Leiter Recht und Compliance der Zone EMENA eskaliert.

    - Machtmissbrauch und/oder Mobbing/Bullying
    - Kartellrecht und fairer Handel
    - Bestechung und Korruption
    - Vertrauliche Informationen, Datenschutz Policy (Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) 
    - Diskriminierung und Gewalt
    - Vorstandsmitglieder/Leitende Angestellte in der Schweiz
    - Betrug (Veruntreuung oder Fehlverhalten in der Buchhaltung/Finanzbericht)
    - Menschenrechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei)
    - Mitglieder der Geschäftsleitung betreffend
    - Nichteinhaltung des WHO-Kodex (Internationaler Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten)
    - Sexuelle Belästigung
     
  4. Vertraulichkeit

    Die Untersuchung wird konsequent und vertraulich durchgeführt - wir werden nur Personen einbeziehen, die einbezogen werden müssen. Unsere verantwortlichen Compliance Officer können vertrauliche Gespräche mit Mitarbeitern, Auftragnehmern oder anderen Personen führen, die sie für die Untersuchung für relevant halten.
     
  5. Entscheidung und Rückmeldung an Sie

    Nachdem wir alle Ergebnisse unserer Untersuchung geprüft haben, werden wir entscheiden, ob ein Verstoß stattgefunden hat, und in diesem Fall Maßnahmen ergreifen. Sie werden entsprechend informiert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!